In Abhängigkeit von den Baustellenbedingungen können mit der folgenden Tabelle alle gemäß der BaustellV notwendigen Aktivitäten ermittelt werden.
Baustellenbedingungen |
Berücksichtigung allg.Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der Planung |
Vorankün-digung |
Koordinator |
SiGe-Plan |
Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3) |
|
Beschäftigte |
Umfang und Art der Arbeiten |
|||||
eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja |
nein |
ja |
nein |
ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
ja |
ja |
ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
Hinweis: Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Die in der Aktivitätentabelle genannten besonders gefährlichen Arbeiten sind in Anhang II der Baustellenverordnung aufgeführt.
Quelle: RAB 31