SiGe-Koordinator in der Planungsphase
- Auswertung aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung und Veröffentlichung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
SiGe-Koordinator in der Ausführungsphase
- Kontinuierliche Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Einweisung der Arbeitgeber / Auftragnehmer in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Baustellenaushangs zur bessern Verdeutlichung der Arbeitsschutzgrundsätze.
- Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen mit Schrift- und Bilddokumentation.
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie die Vorankündigung
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Arbeits- u. Gesundheitsschutz
- Arbeits- u. Gesundheitsschutzmanagement auf Baustellen
- Rechtssicher und praxisnah Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
- Betreuung von Arbeits- u. Gesundheitsschutz gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 6
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 einschließlich Unterweisung Ihre Mitarbeiter
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GeStoffV) §§ 6;7 u. 14 einschließlich Unterweisung Ihre Mitarbeiter
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV) §§8 u. 12 einschließlich Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Beratung, Sensibilisierung und Qualifizierung in allen Punkten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes