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SiGe-Koordinator in der Planungsphase

  • Auswertung aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

SiGe-Koordinator in der Ausführungsphase

  • Kontinuierliche Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Einweisung der Arbeitgeber / Auftragnehmer in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Baustellenaushangs zur bessern Verdeutlichung der Arbeitsschutzgrundsätze.
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen mit Schrift- und Bilddokumentation.
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie die Vorankündigung

Fachkraft für Arbeitssicherheit / Arbeits- u. Gesundheitsschutz

  • Arbeits- u. Gesundheitsschutzmanagement auf Baustellen
  • Rechtssicher und praxisnah Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
  • Betreuung von Arbeits- u. Gesundheitsschutz gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 6
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 einschließlich Unterweisung Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GeStoffV) §§ 6;7 u. 14 einschließlich Unterweisung Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV) §§8 u. 12 einschließlich Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung, Sensibilisierung und Qualifizierung in allen Punkten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes